ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Fotografie-Dienstleistungen von Daniel Schwarz
Stand: September 2026
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Fotografen (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung fotografischer Dienstleistungen jeder Art, insbesondere im Bereich Werbefotografie, Eventfotografie, Hochzeitsfotografie, Immobilienfotografie, Gastronomie- und Food-Fotografie sowie Portraitfotografie. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung eines Angebots durch den Auftraggeber, durch Unterzeichnung eines gesonderten Vertragsdokuments oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers per E-Mail zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Auftragsbestätigung beziehungsweise dem gebuchten Leistungspaket. Der Auftragnehmer ist in der künstlerischen Gestaltung, insbesondere bei Motivauswahl, Bildausschnitt, Belichtung und Bildbearbeitung, frei, soweit keine abweichenden Absprachen getroffen wurden. Nachträgliche Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Das Honorar richtet sich nach der individuellen Vereinbarung beziehungsweise der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahnkosten zu berechnen. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei umfangreicheren Aufträgen eine Anzahlung oder Ratenzahlung zu vereinbaren.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer am vereinbarten Termin Zugang zum Aufnahmeort gewährt wird und notwendige Genehmigungen Dritter, etwa von Location-Eigentümern oder abgebildeten Personen, rechtzeitig vorliegen. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag jederzeit vor dem vereinbarten Termin schriftlich stornieren. In diesem Fall gelten folgende pauschalierte Stornierungsgebühren, gestaffelt nach dem zeitlichen Abstand zum vereinbarten Termin:
Bei Stornierung bis 6 Monate vor dem Termin: 20 Prozent des vereinbarten Gesamthonorars.
Bei Stornierung zwischen 6 und 3 Monaten vor dem Termin: 40 Prozent des vereinbarten Gesamthonorars.
Bei Stornierung zwischen 3 Monaten und 4 Wochen vor dem Termin: 60 Prozent des vereinbarten Gesamthonorars.
Bei Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor dem Termin: 100 Prozent des vereinbarten Gesamthonorars.
Bei kurzfristigeren Aufträgen mit einem Vorlauf von weniger als 4 Wochen gelten die vorstehenden Fristen entsprechend verkürzt im gleichen Verhältnis. Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer steht es frei, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Eine einmalige Verschiebung eines vereinbarten Termins ist nach Absprache und vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Auftragnehmers kostenfrei möglich, sofern die Verschiebung mindestens 3 Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wird. Bei kurzfristigeren Verschiebungen kann eine Aufwandspauschale von bis zu 15 Prozent des Gesamthonorars berechnet werden.
Kann der Auftragnehmer den Termin aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen unvorhersehbaren, von ihm nicht zu vertretenden Umständen nicht wahrnehmen, wird er sich nach Kräften um eine gleichwertige Ersatzperson bemühen oder einen Ersatztermin anbieten. Gelingt dies nicht, beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen; weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Übergabe der bearbeiteten Bilder erfolgt, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 2 bis 8 Wochen nach dem Aufnahmetermin, je nach Umfang und Art des Auftrags, in digitaler Form über einen Downloadlink oder ein vergleichbares Übertragungsverfahren.
Der Auftragnehmer ist und bleibt Urheber sämtlicher im Rahmen des Auftrags entstandener Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung des Honorars ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfasst dies bei privaten Aufträgen die private, nicht kommerzielle Nutzung und bei gewerblichen Aufträgen die im Angebot genannten Nutzungsarten, Medien und Zeiträume. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung, insbesondere eine kommerzielle Weiterverwendung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und kann gesondert vergütet werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen des Auftrags entstandene Bilder zu Zwecken der eigenen Werbung, insbesondere für die Portfoliopräsentation, die eigene Webseite und Social-Media-Kanäle, zu verwenden, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem vor Durchführung des Auftrags ausdrücklich und schriftlich, oder es bestehen berechtigte, insbesondere geschäftliche Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Für den Verlust von Bilddateien durch technisches Versagen, das nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird keine Haftung übernommen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die im Rahmen der Auftragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie, soweit gesetzlich zulässig, zur Kommunikation mit dem Auftraggeber verarbeitet. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung sowie die separate Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die auf dessen Webseite abrufbar ist.
Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Paragraph 13 BGB ist und der Vertrag im Wege des Fernabsatzes, insbesondere über die Webseite des Auftragnehmers, geschlossen wird, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß den Vorschriften des BGB zu. Die Einzelheiten hierzu, insbesondere die Widerrufsfrist und die Rechtsfolgen des Widerrufs, ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Auftraggeber bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird. Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen zu einem bestimmten Termin, wie etwa Fotoaufnahmen an einem festen Veranstaltungstag, kann das Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit vorhanden, die gesetzliche Regelung. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand.